Willkommen im Hinweisgebersystem der Rechtsanwaltskanzlei Jan Schmidt.

Bevor wir beginnen ein paar kurze Informationen:

Für wen dürfen Sie bei uns melden?

Dieses System wird ausschließlich für unsere Auftraggeber bereitgestellt. Hinweise für fremde Unternehmen werden zurückgewiesen und die Informationen umgehend vernichtet.

Unsere Auftraggeber verlinken auf diese Webseite von deren Homepages oder Weisen auf diese Webseite mit Aushängen im Unternehmen oder der Behörde hin.

 

Unsere Auftraggeber weisen auf diese Webseite und unsere Beauftragung im Impressum Ihrer Webseite hin.

 

Telefonische Meldung?

Gerne nehmen wir Ihr Anliegen telefonisch entgegen. Rufen Sie hierzu einfach während der normalen Geschäftszeiten die nachfolgende Rufnummer an, Sie werden sofort zu unseren Rechtsanwälten durchgestellt. In Ausnahmefällen nimmt ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Büromitarbeiter den Anruf an und leitet Sie zeitnah weiter.

 

Was kann ich melden?

Im Rahmen der Gesetze sind wir verpflichtet Hinweise zu folgenden Themenbereichen aufzunehmen:

öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;

Nur für diese Themen gelten die Anforderungen der Hinweisgeberrichtlinie. Andere Hinweise werden ebenfalls anonym an den Auftraggeber weitergeleitet. Hier besteht jedoch keine Pflicht für eine Rückmeldung.

 

Bei falschen Behauptungen kann es zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen! Sie haben keine Beweise? Lassen Sie sich von uns hierzu vor der Weiterleitung der Meldung kostenlos beraten!

Dafür sind wir da!   

 

 

Bin ich wirklich geschützt? Anonymität

Diese Webseite speichert keine Daten. Im Rahmen des Eingabefeldes wird Ihre Nachricht sicher verschlüsselt und unseren Anwälten zur Bearbeitung übermittelt. 

Als Rechtsanwälte garantieren wir Ihnen die Anonymität im Rahmen eines Hinweisgebermandats.

Mit Ihrem Anruf oder den hinterlassenen Informationen werden Sie unser Mandant. Hierdurch sind wir gem. § 43 a II BRAO zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir vertreten Ihre Interessen im Rahmen des Hinweisgeberverfahrens. Sie können mit uns offen Kommunizieren und wir leiten Ihre Informationen anonym weiter.  

 

Wichtiger Hinweis: Das Mandat ist auf die Beratung zum Hinweisgeberschutz und der Rechtslage hierzu, sowie auf die anonyme Bearbeitung Ihres Hinweises beschränkt! Weitere Leistungen werden nicht erbracht! Insbesondere erfolgt keine Vertretung des Hinweisgebers gegenüber Gerichten, Behörden oder Strafverfolgungsorganen.

 

 

Entstehen Kosten?

Für Sie entstehen in dem Hinweisverfahren in keinem Fall Kosten.

Wir werden durch unsere Auftraggeber auf monatlicher Basis für die Bereitstellung dieses Hinweisgeberdienstes vergütet. Diese Vergütung umfasst alle eingehenden Hinweise.

 

Sollten zusätzliche Kosten aufgrund Ihrer Wünsche zur Mandatsführung anfallen, erhalten Sie in jedem Fall vorher einen Hinweis auf diese Kosten.

 

Wenn das Unternehmen zahlt, kann ich euch trauen?

Wir übernehmen Ihr Hinweisgebermandat ausschließlich in Ihrem Interesse.

Auch wenn wir durch die Auftraggeber (Die Unternehmen gegen die Sie melden) vergütet werden, sind unsere Verträge mit diesen so gestaltet, dass kein Interessenkonflikt entstehen kann.

Sollten wir Ihre Interessen als Mandant nicht vertreten oder sogar verraten, drohen uns ernstzunehmende berufliche Konsequenzen bis hin zum Berufsverbot durch die Anwaltskammer.