Auditierung von Systemen zur Angriffserkennung und zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a


Neue zusätzliche Prüfanforderungen gemäß IT-Sicherheitsgesetz 2.0 für sämtliche Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen – ohne Berücksichtigung von Schwellenwerten

Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu verhindern. Nach der Umsetzung des 2. IT-Sicherheitsgesetzes weist das BSIG im neuen § 8a Absatz 1a BSIG ausdrücklich auf die Nutzung von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) hin.

Solche Systeme bieten eine effektive Methode zur (frühzeitigen) Erkennung von Cyber-Angriffen und helfen insbesondere bei der Reduzierung und Vermeidung von Schäden.

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen müssen bereits einen von der Bundesnetzagentur veröffentlichten IT-Sicherheitskatalog implementieren. Durch eine Ergänzung im EnWG werden sie nun zusätzlich zur Verwendung von Angriffserkennungssystemen und zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises beim BSI verpflichtet. Gemäß § 11 Absatz 1f EnWG müssen sie dem BSI erstmals am 1. Mai 2023 und anschließend alle zwei Jahre die Erfüllung der Anforderungen nach § 11 Absatz 1e EnWG nachweisen.

Wir sind Ihr kompetenter Partner für die Auditierung von Systemen zur Angriffserkennung und besitzen zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a. Wir unterstützen Sie dabei den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Auditierung von Systemen zur Angriffserkennung

Die Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur ist entscheidend für den Schutz Ihrer Daten und den reibungslosen Betrieb Ihres Unternehmens. Um Ihnen dabei zu helfen, mögliche Schwachstellen und Risiken frühzeitig zu erkennen, bieten wir umfassende Audits Ihrer Systeme zur Angriffserkennung an. Unsere Experten prüfen die Effektivität Ihrer vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen und identifizieren Optimierungspotenziale. Dabei berücksichtigen wir die neuesten Bedrohungslandschaften und Technologien, um Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre IT-Sicherheit zu verschaffen.

Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a

Als Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind Sie gemäß § 8a des BSI-Gesetzes verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit Ihrer IT-Systeme zu gewährleisten. Unsere zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a ermöglicht es uns, Sie umfassend bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen.

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre Systeme zur Angriffserkennung und die Anforderungen des § 8a zu erfüllen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Unternehmen zu erfahren.