Um Probleme zu lösen,
braucht es mutige Menschen,
die auf Missstände aufmerksam machen

Willkommen im Hinweisgebersystem der Rechtsanwaltskanzlei Jan Schmidt.


Bevor wir beginnen ein paar kurze Informationen:

Für wen dürfen Sie bei uns melden?

Dieses System wird ausschließlich für unsere Auftraggeber bereitgestellt. Hinweise für fremde Unternehmen werden zurückgewiesen und die Informationen umgehend vernichtet.
Unsere Auftraggeber weisen auf diese Webseite (z.B. im Impressum der eigenen Homepage) oder mit Aushängen in Ihren Standorten hin.

Was kann ich melden?
Der gesetzliche Schutz der Hinweisgeber besteht nur bei bestimmten relevanten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Es muss sich also bei dem gemeldeten Vorgang um einen Verstoß gegen geltende Gesetze handeln. Vor allem bloße Lappalien oder einfache Beschwerden sind daher keine „Hinweise“ im Sinne des Gesetzes und es besteht kein Schutz für die Hinweisgeber. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können wir Sie für Ihre Meldung beraten. Dafür sind wir da!

Geschützt sind die Meldungen von: Straftaten, Ordnungswidrigkeiten (sofern Sie dem Schutz von Personen oder beschäftigten dienen), Hinweise auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Verstöße gegen Vorgaben
• zur Produktsicherheit und -konformität
• zur Sicherheit im Straßenverkehr, der Eisenbahnbetriebssicherheit, der zivilen Luftverkehrssicherheit oder im Seeverkehr
• zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, per Eisenbahn und per Binnenschiff
• zum Umweltschutz, Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit
• zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz

Verstöße gegen:
• den Tierschutz oder die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
• die Sicherheitsstandards bei Medizinprodukte für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs, Human- und Tierarzneimittel, sowie die grenzüberschreitende Patientenversorgung
• den Datenschutz oder Bedrohungen gegen die Sicherheit in der Informationstechnik
• die Rechte von Aktionären ; - Fehler bei Abschlussprüfung von Unternehmen
• die Privatsphäre oder die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes oder des Post- oder Fernmeldegeheimnis

Verletzungen der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes.
Telefonische Meldung?
Gerne nehmen wir Ihr Anliegen telefonisch entgegen. Rufen Sie hierzu einfach während der normalen Geschäftszeiten die Rufnummer +49-7152-56958-99 an, Sie werden sofort zu unseren Rechtsanwälten durchgestellt. In Ausnahmefällen nimmt ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Büromitarbeiter den Anruf an und leitet Sie zeitnah weiter.
Entstehen Kosten?
Für Sie entstehen in dem Hinweisverfahren in keinem Fall Kosten.
Wir werden durch unsere Auftraggeber auf monatlicher Basis für die Bereitstellung dieses Hinweisgeberdienstes vergütet. Diese Vergütung umfasst alle eingehenden Hinweise.

Wenn das Unternehmen zahlt, kann ich euch trauen?
Durch die gesetzliche Verpflichtung liegt die Bearbeitung von Meldungen auch im Interesse Ihres Arbeitgebers / der Organisation an die Sie melden.
Als Meldestelle unterliegen wir dabei gesetzlichen Pflichten zur Vertraulichkeit.
Bin ich wirklich geschützt? Anonymität
Diese Webseite speichert keine Daten. Im Rahmen des Eingabefeldes wird Ihre Nachricht sicher verschlüsselt und unseren Anwälten zur Bearbeitung übermittelt.

Verzichten Sie auf die Angabe von Kontaktdaten, besteht (außer über den gemeldeten Vorgang) keine Möglichkeit die Meldung zu Ihnen zurückzuverfolgen. Sie erhalten dann aber auch keine Rückmeldung über die Bearbeitung Ihrer Meldung!

Selbst wenn Sie die Kontaktdaten angeben, behandeln wir Ihre Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes vertraulich. Wir dürfen ohne Ihr Einverständnis Ihre Identität nur dann offenlegen, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Dies ist z.B. der Fall wenn Ihre Meldung selbst gegen das Gesetz verstößt, (z.B. Sie nutzen die Meldung nur für Beleidigungen und Verleumdungen). Oder wenn einzelne nach dem Gesetz hierzu berechtigte Behörden Ihre Meldung bei uns Anfordern.

Hier gelangen Sie zum Hinweisgeber-Formular